AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Caipirinha Partyband® Ammersee / München

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

2. Der gesamte zu zahlende Betrag ist am Abend des Auftritts in bar zu entrichten bzw. bei Rechnungsstellung im B2B Bereich nach Vorabsprache auf das angegebene Konto der Band zu überwiesen. Die Zahlung des gesamten Betrages muss im Überweisungsfall bis 5 Werktage ohne Abzug nach dem Auftritt auf dem angegebenen Konto verbucht sein. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Schecks o.ä. werden von Seiten der Caipirinha Partyband® nicht akzeptiert.

3. Die Caipirinha Partyband® ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seines Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokalbedingte Details beziehen. Eine vorherige Absprache des Programms im Sinne des Veranstalters ist selbstverständlich im Rahmen möglich. Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzureichenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein. Der Weg vom Band – Transporter bis zur Bühne muss frei begehbar sein. Je nach Besetzung sorgt der Veranstalter für Parkmöglichkeit/en in vertretbarer Distanz zum Auftrittsort. Etwaige entstehende Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Absprachen betreffend Bühnenaufbau müssen bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn getroffen werden.

5. Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. Für Wartezeiten auf Einlagen oder Darbietungen anderer Dienstleister gilt das Gleiche. Sollten unsere Auftritte gesplittet sein (z.B. Kirche am Nachmittag und Party am Abend) sind bis zu 2 Stunden Wartezeit im Angebot enthalten. Diese werden dann in der Regel zum Umbau des Equipments benötigt. Wartezeiten über 2 Stunden werden dem Veranstalter mit dem tagesaktuellen Preis im Stundentakt pro angefangene Stunde verrechnet.

6. Die Programmgestaltung liegt im Ermessen und im Rahmen des Repertoires der Band.

7. Für die Verpflegung der Band (Speisen und Getränke) unmittelbar vor und während der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter. Der Veranstalter sorgt für einen angemessenen Sitzplatz für alle Bandmitglieder über den gesamten Zeitraum der Anwesenheit der Caipirinha Partyband®.

8. Die min. buchbare Spielzeit für ein Event beträgt 4 Stunden; max. buchbare Spielzeit 10 Stunden (im Duo gedeckelt bei 6h). Brautverzug & Weinstube begleiten wir auf Grund der ständig daraus resultierenden Totalausfällen nur nach Absprache. Generell keine Begleitung findet nördlich der A8 sowie im Berchtesgadener Land statt. Für Brautverzug außerhalb der für die Feier gebuchten Veranstaltungslocation stehen wir ausdrücklich nicht zur Verfügung.

9. Erfolgt bei längeren Veranstaltungen eine Übernachtung der Band, so hat der Veranstalter für die Unterbringung aller Bandmitglieder sowie kostenfreie Parkmöglichkeit zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.

10. Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren. GEMA – Listen u.ä. sind der Caipirinha Partyband® nach der Veranstaltung vom Veranstalter zum Ausfüllen bzw. Ergänzen zu übergeben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

11. Ohne vorherige Genehmigung der Caipirinha Partyband® darf die gesamte Darbietung der Caipirinha Partyband® auf keinerlei mechanische oder elektronische Bild- oder Tonträger aufgenommen bzw. aufgezeichnet werden. Gleiches gilt auch für die Wiedergabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen. Erträge aus allen möglichen Verwertungs- oder Folgerechten stehen nur der Caipirinha Partyband® zu. Der Veranstalter gestattet der Caipirinha Partyband® den Verkauf von Merchandising-Produkten wie T- Shirts, Caps, CDs, etc. auf dem Veranstaltungsgelände, ohne hierfür eine Standmiete zu erheben.

12. Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Er verpflichtet sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versicherungen. Schäden, die durch die Band Caipirinha verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.

13. Beim Auftreten von anderen Künstlern in der gleichen Veranstaltung hat der Veranstalter dies vor Vertragsabschluss der Caipirinha Partyband® mitzuteilen. Der Programmablauf und die Modalitäten der Auftritte sind in jedem Fall mit der Caipirinha Partyband® abzustimmen.

14. Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Sollte aus brandschutztechnischen Gründen die Verwendung von Nebel oder Haze untersagt sein, so ist das der Caipirinha Partyband® vor Inbetriebnahme dieser Mittel bekannt zu machen.

15. Die Größe der Aufbaufläche für die Caipirinha Partyband® muss für das Duo minimal 4m x 3m; für das Trio minimal 5m x 4m und für das Quartett minimal 6m x 5m betragen. Bühnen oder Podeste jedweder Art in entsprechender Größe sind bei Veranstaltungsgrößen über 50PAX Pflicht, bei kleineren Veranstaltungen von Vorteil, jedoch nicht Bedingung.

16. Der Veranstalter hat für eine Garderobe unmittelbar in Bühnennähe zu sorgen.

17. Die Stromversorgung hat über 3 getrennte Phasen Schutzkontakt-Dosen, 1xCEE-Anschluß 16A oder 1xCEE-Anschluß 32A Absicherung zu er folgen. Die Anschlüsse müssen der VDE-Norm entsprechen. Für entstehen de Schäden an Personen oder Equipment durch fehlerhafte Stromanschlüsse haftet der Veranstalter.

18. Während der Verweildauer der Anlage und der Instrumente beim Veranstalter ist dieser für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich und im Schadenfall haftbar.

19. Verträge können schriftlich und auf elektronischem Weg geschlossen werden. Grundsätzlich gilt für beide Vertragspartner ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form bzw. per E-Mail zu bekunden und bedarf der Bestätigung der Gegenseite. Nach Ablauf dieser Frist ist die Vertragsvereinbarung rechtswirksam. Angebote sind freibleibend. Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein.

20. Alle unsere Angebote und Verträge beinhalten generell entsprechend dimensionierte, hochwertige PA- und Lichttechnik bis zu einer Veranstaltungsgröße von max. 250PAX. Veranstaltungen mit einer größeren Anzahl an Gästen bedürfen der vorherigen Absprache und erfordern das kostenpflichtige Anmieten von zusätzlicher VA Technik. Die Nutzung von bereits vor Ort befindlichem Equipment erfolgt nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit den Technikern bzw. / und Ortsbegehung.

21. Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter, so hat der Veranstalter 50% der vereinbarten Gage an die Caipirinha Partyband® zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb 20 Kalendertagen vor dem geplanten Termin sind 70% der Gage und bei 10 oder weniger Kalendertagen vor dem Auftritt 100% der Gage vom Veranstalter an die Band zu zahlen. Rechnungsstellung erfolgt zeitnah zur Absage und ist nicht an den geplanten / abgesagten Veranstaltungstag gebunden. Für Ersatz seitens erkrankter oder ähnlich verhinderter sowie nicht mehr in der Band befindlicher Bandmitglieder wird durch den Bandleader gesorgt. Die Band Caipirinha hat das Recht, in Ausnahmefällen einen Auftritt auch kurzfristig abzusagen, sollte Sie durch widrige oder nicht vorhersehbare Umstände bzw. höhere Gewalt an der Durchführung des Auftritts gehindert werden bzw. den Auftritt selbst nicht durchführen können. Selbiges Recht steht auch in begründeten Fällen dem Veranstalter zu. Da wir bedingt durch einem Pool von 10 Musikern, Künstlern und Sängerinnen bestehen, ist es für uns jederzeit möglich, für adäquaten Ersatz zu sorgen.

21.a) Wir bitten um Verständnis dafür, das wir Absagen mit uns genannten Gründen wie „Corona“, „Krankheit“ und Ähnliches nur in absoluten Ausnahmefällen akzeptieren können, da es aus aus Datenschutz-rechtlichen Gründen nicht möglich ist, diese Mitteilungen nachzuvollziehen. In der Regel hat man als Veranstalter für diese Situationen einen entsprechende Versicherung abgeschlossen, so dass es zu keinen finanziellen Mehrbelastungen kommen kann.

22. Hiermit weisen wir auf die gesetzliche Widerrufsfrist hin. Der Widerruf kann ohne die Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist in Textform, zum Beispiel als Brief oder E-Mail erfolgen. Hier finden Sie das Widerrufsformular, welches Sie für den Widerruf nutzen können. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich. Für den Beginn der 14-tägigen Frist gilt als erster Tag der Eingang der Auftragsbestätigung des Kunden bei der Caipirinha Partyband in schriftlicher oder elektronischer Form (E-Mail). Die ausführliche und gesetzlich verpflichtende Widerrufsbelehrung können Sie im vollständigen Wortlaut hier nachlesen.

23. Sollte es uns, bedingt durch Vertragsstornierung durch den Veranstalter, gelingen, einen adäquaten Ersatzauftritt buchen zu können, wird dem stornierenden Veranstalter eine einmalige Gebühr von pauschal 100,-€ brutto als Aufwandsentschädigung und Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Stornierung selbst ist kostenlos.

24. Bei bereits begonnenen und/oder vorzeitig abgebrochenen Veranstaltungen ist die gesamte Gage vom Veranstalter zu zahlen.

25. Veranstaltungen im Freien können von der Caipirinha Partyband® bei schlechten Witterungsverhältnissen nicht begonnen bzw. jederzeit abgebrochen werden. Der Veranstalter hat einen anderen geeigneten Auftrittsort zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, so gilt der Vertrag als erfüllt und der gesamte Preis ist vom Veranstalter zu zahlen.

26. Sollte ein Eintreffen der Caipirinha Partyband® auf Grund höherer Gewalt nicht oder nur verspätet möglich sein, wird sie von Ihrer Leistungspflicht und der Zahlung der Konventionalstrafe befreit.

27. Die Besetzung der Band bezieht sich ausschließlich auf die Zusammensetzung der einzelnen Formationen z.B. „gemischtes Duo“ (male + female) oder „Quartett“ (4 Musiker) und definiert sich nicht über die Nennung von Namen oder Personen.

28. Regionale Besetzungen – Es liegt im Ermessen des Managements der Caipirinha Partyband®, je nach gewünschtem Auftrittsort und geplanter Veranstaltung, eine regional verfügbare Besetzung zur Durchführung der Veranstaltung zu entsenden. Auf diese Entscheidung hat der Veranstalter keinen Einfluss.

29. Der Veranstalter erklärt sich mit einer Ersatzkapelle zu gleichen Konditionen einverstanden, falls die Band durch kurzfristige und nicht von ihr zu verantwortenden Umständen bzw. durch Buchungsfehler (Agentur, Überschneidungen…) nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.

30. Technische Defekte, die zum Abbruch der Veranstaltung durch die Partyband führen und nicht durch diese unmittelbar verursacht wurden, stehen nicht in Relation zu den vertraglichen Vereinbarungen und berechtigen nicht zu jedweder Art von Schadensersatzforderungen durch den Veranstalter.

31. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, gegen über Dritten keinerlei Auskunft über vereinbarten Gagen oder sonstigen vertraglichen Einzelheiten zu geben, es sei denn, er wird gesetzlich dazu verpflichtet.

32. Sind einzelne Bedingungen des Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte davon nicht berührt. Streichung oder Hinzufügung einzelner Vertragspunkte ist unzulässig.

33. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

34. Aufpreispflichtige Optionen sind auf Grund weiteren technischem und Arbeitsaufwands alle Auftrittsformen in vom gebuchten Auftrittsort abweichenden Lokalitäten wie z.B. die Begleitung von Trauungen jedweder Art (Kirche, Garten, Freie Trauung etc.), Incoming, Sektempfang und Kaffee/Kuchen im Garten, Terrasse oder anderweitigen örtlichen Gegebenheiten sowie Auftritte mit Ortswechsel und Ähnlichem. Des Weiteren fallen unter aufpreispflichtige Leistungen zusätzliche Abstimmungen mit externen Künstlern und Dienstleistern, VA Technikern, externe Lichttechnik, zusätzlichen Beschallungsanlagen sowie Hausanlagen. Die Verrechnung erfolgt aufwandsbezogen und zu tagesaktuellen Preisen (bitte ggf. nachfragen).

34. Bei Vertragsverstößen verrechnen wir je nach Vergehen und Auswirkungen auf den Gesamtablauf der Veranstaltung zwischen 5 und 10% der veranschlagten Gage pro Verstoß zzgl. Aufwandsentschädigung und ggf. Rechtsbeistandskosten.

35. Durch Kunden und Veranstalter in unserem Gästebuch eingetragene Bewertung bzw. Rezensionen obliegen der redaktionellen Prüfung. Wir behalten uns das Recht vor, unangemessene, obszöne oder rassistische Inhalte zu entfernen. Durch Absenden eines Gästebucheintrages stimmt der Eintragende der Veröffentlichung der Inhalte in vollem Maße zu.

36. Angebote im Privatkundenbereich verstehen sich als brutto, Angebote im Bereich B2B verstehen sich grundsätzlich als netto zzgl. gesetzlicher MwSt. (7%). Im B2B Bereich erhalten alle Kunden und Veranstalter grundsätzlich eine Rechnung. Im Privatkundenbereich wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Rechnung erstellt. Es gibt bisher keine explizite Grundlage für die Rechnungsstellung an Privatpersonen. Nur für steuerpflichtige Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 UstG) besteht eine Pflicht zur Rechnungsstellung. Das liegt daran, dass handwerkliche und haushaltsnahe Dienstleistungen (Lohnanteil) in der Einkommensteuer deines Kunden berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sieht das Umsatzsteuerrecht aber keine Verpflichtung vor, bei Leistungen an Privatpersonen eine Rechnung zu stellen.

37. Gerichtsstand für beide Seiten ist das Amtsgericht Augsburg.

38. Für alle Angebote und Auftritte: Es gelten unsere AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen! Sollten wir bereits belegt sein, leiten wir Ihre Anfrage unverbindlich und kostenlos an passende Musiker über unser Dienstleisterportal barentoo weiter, außer, der Anfrager widerspricht dem in jedweder Form.