Partyband Ammersee FAQ 11
Auf Grund aktueller Lage an dieser Stelle ein paar grundlegende Fakten zu den unsere Verträge und Buchungen betreffenden rechtlichen Hintergründen.
Ein Werkvertrag kann vorliegen, wenn ein Künstler eine ihm zurechenbare Leistung erbringt sowie sich diese in einem von den Vertragsparteien vorgegeben Rahmen bewegt. Dies erfordert, dass jeder Künstler gewisse gestalterische Freiheiten haben muss, mit denen er sich in dem vorgegeben Rahmen frei bewegen kann. Der Veranstalter kann „Weisungen“ erteilen, welche eine Ausführung des Vertrages betreffen, aber nicht das Ergebnis betreffen dürfen.
Es wird hingegen ein Dienstvertrag gegeben sein, wenn ein Veranstalter über diesen Rahmen hinaus konkrete Anforderungen an den Inhalt der Show stellt. Je konkreter unser Veranstalter also das Programm vorgibt (bspw. die Songauswahl), desto eher spricht das für einen Dienstvertrag – denn umso mehr befolgt ein Künstler dann lediglich die Weisungen des Veranstalters, dies ist eben typisch für einen Dienstvertrag.
Fazit: Wann Werkvertrag, wann Dienstvertrag?
Das bedeutet, ob es sich bei dem Vertrag zwischen Veranstalter & Künstler um einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt, kommt auf den Einzelfall an. Ein Dienstvertrag ist anzunehmen, wenn der vom Veranstalter vorgegebene Rahmen festgelegt ist (Hochzeitsmusik…) wenig Raum zur künstlerischen Entfaltung bleibt. Je konkreter also Programminhalte vorgegeben werden, desto mehr spricht um einen Dienstvertrag. Was bedeuted das für eine Buchung von Caipirinha Partyband München?
Unsere Verträge sowie Buchungen erfüllen nicht den Status von Werksverträgen, da wir kein Werk liefern. Vielmehr schließen wir Dienstverträge ab, da unsere Kunden zum Großteil schon durch die Definition einer jeweiligen Veranstaltung festlegen, in welchem „künstlerischen“ Rahmen Caipirinha sich bewegen dürfen. Deshalb sind eventuell vorgebrachte Einsprüche gegen Kündigungen einer Vertragsbeziehung lt. BGB Kommentar, BGB § 648a – Kündigung aus wichtigem Grund – nicht anwendbar – es gelten unsere AGB Punkt 20ff.