Auszüge aus den FAQ speziell für Veranstalter
Ausgehend von der Tatsache, dass ja (fast) keiner die FAQ wirklich liest, finden Veranstalter im Folgenden die wichtigsten Punkte nochmals verständlich und reduziert zum Nachlesen (kein Ersatz für die FAQ!).
Eventorganisation leicht gemacht
Programm
Die Band Caipirinha ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Programmgestaltung liegt im Ermessen und im Rahmen des Repertoires der Band.
Bezahlung
Der gesamte zu zahlende Betrag ist am Abend des Auftritts in bar zu entrichten bzw. in Ausnahmefällen nach Vorabsprache auf das angegebene Konto der Band zu überwiesen.
Anreise / Aufbau
Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein. Der Weg vom Band – Transporter bis zur Bühne muss frei begehbar sein. Je nach Besetzung sorgt der Veranstalter für Parkmöglichkeit/en in vertretbarer Distanz zum Auftrittsort. Etwaige entstehende Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
Steuern / GEMA
Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren wie GEMA.
Strom
Die Stromversorgung hat über 3 getrennte Phasen Schutzkontakt-Dosen 220Volt, 1xCEE-Anschluß 16A oder 1xCEE-Anschluß 32A Absicherung zu er folgen. Für entstehen de Schäden an Personen oder Equipment durch fehlerhafte Stromanschlüsse haftet der Veranstalter.
Größe der Veranstaltung in Bezug auf Anzahl der Gäste
Alle unsere Angebote und Verträge beinhalten generell entsprechend dimensionierte, hochwertige PA- und Lichttechnik bis zu einer Veranstaltungsgröße von max. 200PAX. Veranstaltungen mit einer größeren Anzahl an Gästen bedürfen der vorherigen Absprache und erfordern das kostenpflichtige Anmieten von zusätzlicher VA Technik. Die Nutzung von bereits vor Ort befindlichem Equipment erfolgt nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit den Technikern bzw. / und Ortsbegehung.
Ausfall / Ersatz
Der Veranstalter erklärt sich mit einer Ersatzkapelle einverstanden, falls die Band durch kurzfristige und nicht von ihr zu verantwortenden Umständen nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.
Nebel / Haze / Pyro
Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Sollte aus brandschutztechnischen Gründen die Verwendung von Nebel oder Haze untersagt sein, so ist das der Band vor Inbetriebnahme dieser Mittel bekannt zu machen.
Spielzeiten
Die min. buchbare Spielzeit für ein Event beträgt 4 Stunden; max. buchbare Spielzeit 10 Stunden. Brautverzug bzw. Brautentführung sind gedeckelt bei max. 1,5 – 2 Stunden.
Umkleide
Der Veranstalter hat für eine Garderobe unmittelbar in Bühnennähe zu sorgen (bzw. angemessene Umkleidemöglichkeit – kein Klo…).
Pausen
Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. Für Wartezeiten auf Einlagen oder Darbietungen anderer Dienstleister gilt das Gleiche. Sollten unsere Auftritte gesplittet sein (z.B. Kirche am Nachmittag und Party am Abend) sind bis zu 2 Stunden Wartezeit im Angebot enthalten. Diese werden dann in der Regel zum Umbau des Equipments benötigt. Wartezeiten über 2 Stunden werden dem Veranstalter mit dem tagesaktuellen Preis im Stundentakt pro angefangene Stunde verrechnet.
Platzbedarf
Die Größe der Aufbaufläche für die Band muss (generell Bühnen-mittig) für das Duo minimal 4m x 3m; für das Trio minimal 5m x 4m und für das Quartett minimal 6m x 5m betragen. Bühnen oder Podeste jedweder Art in entsprechender Größe sind bei Veranstaltungsgrößen über 50PAX Pflicht, bei kleineren Veranstaltungen von Vorteil, jedoch nicht Bedingung. Tanzen auf der Bühne ist aus Sicherheitsgründen generell nicht möglich, außer, der Veranstalter sorgt für eine entsprechende Absperrung.
Verpflegung
ür die Verpflegung der Band (Speisen und Getränke) unmittelbar vor und während der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter. Der Veranstalter sorgt für einen angemessenen Sitzplatz für alle Bandmitglieder über den gesamten Zeitraum der Anwesenheit der Band Caipirinha.
Für alle Angebote und Auftritte: Es gelten unsere AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen!