Corona
Pandemie und Auswirkungen auf Ihre Veranstaltung
Aktuelle Situation und deren Auswirkungen
#Verschieben, statt absagen!
In dieser für uns alle schwierige Zeit können Sie mit der Verschiebung Ihrer Veranstaltung unsere und die Existenzen von allen kleinen Unternehmen der Unterhaltungsbranche retten! ❤️ Lassen Sie sich nicht von Halbwissen verrückt machen. Holen Sie sich selbst Zahlen, Daten und Fakten bei den dafür vorgesehenen Behörden. Nur so behalten wir alle einen klaren Kopf in dieser Situation. Natürlich ist es verständlich, sich auf Grund von vorsichtshalber geäußerten Empfehlungen beeinflussen zu lassen und schnell abzusagen. Diese Möglichkeit bedeutet in der Regel viel Frust für beide Seiten und führt ggf. auch noch zu einem Rechtsstreit – denn, nur wenn Veranstaltungen von offizieller Seite abgesagt werden, greift das Recht der Berufung auf „Höhere Gewalt“.
Denken Sie immer dran, dass im schlimmsten Falle der Dienstleister seine Existenz verliert und somit zahlungsunfähig wird. Wir empfehlen, den Termin vorerst zu verschieben. Konsequenz: Sie ersparen sich viel Ärger in einer ohnehin schon angespannten Situation für beide Parteien. Der Dienstleister muss sich nicht um seine Existenz sorgen und Sie bekommen doch noch Ihre Traumparty.
Auf Grund der sich ständig ändernden Pandemie Situation ist eine Aussage über einen Termin in der Zukunft sowie die dann geltenden Bestimmungen und Einschränkungen in Bezug auf eine Veranstaltungsdurchführung nicht möglich. Das sich für Sie als Veranstalter z.T. enorme Schwierigkeiten in punkto Vorausplanung und Organisation ergeben, ist uns allen bekannt und leider auch nicht zu beeinflussen. Natürlich gibt es bei allen Events und Partys aber nicht nur die Seite des Veranstalters, sondern auch die der gesamten Veranstaltungsdienstleister. Diese kämpfen um ihre Existenz und werden (auch wenn es Presse und Medien anders suggerieren), leider nur in geringem Maß bzw. überhaupt nicht unterstützt. Aus diesem Grund ergeben sich für uns folgende Szenarien, wie wir im Einzelfall mit den zwischen uns und den jeweiligen Veranstaltern mündlich, schriftlich oder per E-Mail geschlossenen Verträgen umgehen. Näheres in Punkto Vertragsabschluss finden Sie in unseren AGB unter Punkt 19) ff.
Selbstverständlich entstehen für den Fall der Buchung eines Ersatztermins keinerlei weitere Kosten. Lediglich die bereits bestätigten Konditionen der geplanten und bestätigten Veranstaltungen werden ggf. angeglichen. Bereits im Vorfeld ausgehandelte oder angebotene Rabattierenden verlieren ihre Gültigkeit. Wir wünschen Ihnen für diese ungewöhnlichen Zeiten gute Nerven und das notwendige Maß an gegenseitiger Toleranz und Verständnis. Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Wer trägt die evtl. Kosten für eine Absage?
Zunächst müssen Sie als Veranstalter erst einmal verstehen, dass Sie auch der Veranstalter sind. Verträge sind somit einzuhalten, also tragen auch Sie die Kosten einer Absage. Das setzen Sie ja bei Ihrem Veranstaltungsdienstleister auch voraus.Denkbar sind folgende 2 mögliche Szenarien:
Szenario 01:
Veranstaltungen werden per Verordnung generell verboten
Die aktuellen Bestimmungen und Verfügungen von Bund, Land und/oder Diözese untersagen eine Veranstaltung mit den Eckdaten des geplanten Termins. In diesem Fall gilt die Anwendung des Passus „Höhere Gewalt“ bzw. die Force-majeure-Klausel. Diese Klausel gilt nicht bei Absage durch den Veranstalter. Veranstaltungsdienstleister haben damit keinen Anspruch auf Vergütung, Ersatzleistungen bzw. Konventionalstrafe.
In diesem Szenario werden Sie vom Staat bzw. der Landesregierung gesetzlich gezwungen, die Party abzusagen bzw. zu verschieben. Hier empfehlen wir Ihnen, zwingend zuerst einmal mit uns Kontakt aufzunehmen und einen neuen Termin zu finden. In diesem Fall fallen bei einer Verschiebung des Termins keine weiteren Kosten an. Sollten wir an dem Tag bereits ausgebucht sein, besprechen Sie mit uns einen alternativen Termin. Die Umbuchung auf den Ersatztermin erfolgt kostenfrei und die bereits verhandelten Konditionen außer den Rabattierungen bleiben erhalten.
Szenario 02:
Sie verschieben Ihre Hochzeit oder Veranstaltung als reine Vorsichtsmaßnahme
Wenn Sie Ihre Hochzeit oder Veranstaltung absagen, obwohl diese auf Grund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen Rechtslage hätte stattfinden können, tragen Sie die anfallenden Stornokosten. Die aktuellen Stornokosten finden Sie hier Punkt 20ff. Schauen Sie sich dazu die Verträge & AGB an. Sollte es uns, bedingt durch Vertragsstornierung durch den Veranstalter, gelingen, einen adäquaten Ersatzauftritt buchen zu können, wird dem stornierenden Veranstalter eine einmalige Gebühr von pauschal 100,-€ brutto als Aufwandsentschädigung und Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Stornierung selbst ist kostenlos.
Die aktuellen Bestimmungen und Verfügungen von Bund, Land und/oder Diözese lassen eine Veranstaltung mit den Eckdaten des geplanten Termins unter Auflagen zu (Einschränkung der Veranstaltungsgröße, Untersagung des Brautverziehens, Buffet statt a la carte…) Sagen Sie trotzdem das Event ab, gilt das für uns als Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter AGB unter Punkt 20) mit den dort genannten und von Ihnen bei Buchung akzeptierten Konsequenzen.
Selbstverständlich werden wir jeden auftretenden Einzelfall entsprechend prüfen, uns mit Ihnen persönlich oder telefonisch absprechen und um eine kulante Lösung bemüht sein. Wir bitten aber gleichzeitig auch für unsere Situation um Verständnis, da diese in jeder Form existenzbedrohend ist. Immerhin stehen wir zum jetzigen Zeitpunkt (Februar 2021) bereits seit 12 Monaten komplett! Natürlich haben wir für Ihre Situation – besonders in Hinblick auf Vorausplanung – vollstes Verständnis. Allerdings wünschen wir uns das auch auf dem umgekehrten Weg. Wir können nur wieder für Sie arbeiten, wenn wir diese Situation überstehen. Gemeinsam!
In eigener Sache – Wir sind telefonisch erreichbar und gerne bereit, eine individuell auf Sie abgestimmte Lösung zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine mal so schnell nebenbei „von meinem iPhone gesendete“ Nachricht nicht unbedingt zielführend ist.
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