Veranstalter – Info

Für einen reibungslosen Ablauf Ihres Events

Hallo lieber Veranstalter.

Auf Grund dessen, dass sich leider nur wenige Veranstalter die Arbeit machen, die durch die mit uns abgeschlossene Buchung akzeptierten AGB auch wirklich zu lesen und zu beachten, sowie einiger unliebsamer Erfahrungen, hier ein Auszug aus unseren AGBs und verständlich gekürzte Widergabe für Veranstalter. Wir bitten um Beachtung der genannten Punkte und freuen uns auf eine reibungslose Veranstaltung. Weiterleitende Hinweise findet ihr u.a. auch auf unserer Homepage – z.B. in den FAQ.

Bezahlung
Der gesamte zu zahlende Betrag ist am Abend des Auftritts in bar zu entrichten bzw. in Ausnahmefällen nach Vorabsprache auf das angegebene Konto der Band zu überwiesen.

Abspielgeräte
Wir nutzen auf der Bühne keine unsicheren und antiquierten Abspielgeräte a la Kassettenrecorder oder Plattenspieler. Solltet ihr Audiomaterial über unsere Anlage abspielen wollen, dann bitte als *.mp3 auf einem USB Stick (WIN) oder Handy (kurzes Adapterkabel vorhanden) Lightning USB Adapter bitte ggf. mitbringen.

Programm
Die Band Caipirinha ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Programmgestaltung liegt im Ermessen und im Rahmen des Repertoires der Band.

Anreise / Aufbau
Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder dessen Vertreter bzw. ein mit dem Veranstaltungsablauf vertrauter MA der Location zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein. Der Weg vom Band – Transporter bis zur Bühne muss frei begehbar sein. Je nach Besetzung sorgt der Veranstalter für Parkmöglichkeit/en in vertretbarer Distanz zum Auftrittsort. Etwaige entstehende Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Pausen
Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. Für Wartezeiten auf Einlagen oder Darbietungen anderer Dienstleister gilt das Gleiche. Sollten unsere Auftritte gesplittet sein (z.B. Kirche am Nachmittag und Party am Abend) sind bis zu 2 Stunden Wartezeit im Angebot enthalten. Diese werden dann in der Regel zum Umbau des Equipments benötigt. Wartezeiten über 2 Stunden werden dem Veranstalter mit dem tagesaktuellen Preis im Stundentakt pro angefangene Stunde verrechnet.

Verpflegung
Für die Verpflegung der Band (Speisen und Getränke) unmittelbar vor und während der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter. Der Veranstalter sorgt für einen angemessenen Sitzplatz für alle Bandmitglieder über den gesamten Zeitraum der Anwesenheit der Band Caipirinha.

Steuern / GEMA
Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren wie GEMA.

Nebel
Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Sollte aus brandschutztechnischen Gründen die Verwendung von Nebel oder Haze untersagt sein, so ist das der Band Caipirinha vor Inbetriebnahme dieser Mittel bekannt zu machen.

Platzbedarf
Die Größe der Aufbaufläche für die Band Caipirinha muss für das Duo minimal 4m x 3m; für das Trio minimal 5m x 4m und für das Quartett minimal 6m x 5m betragen. Bühnen oder Podeste jedweder Art in entsprechender Größe sind bei Veranstaltungsgrößen über 50PAX Pflicht, bei kleineren Veranstaltungen von Vorteil, jedoch nicht Bedingung.

Umkleide
Der Veranstalter hat für eine Garderobe unmittelbar in Bühnennähe zu sorgen (bzw. angemessene Umkleidemöglichkeit – kein Klo…).

Strom
Die Stromversorgung hat über 3 getrennte Phasen Schutzkontakt-Dosen, 1xCEE-Anschluß 16A Absicherung zu er folgen. Für entstehende Schäden an Personen oder Equipment durch fehlerhafte Stromanschlüsse haftet der Veranstalter.

Ausfall
Der Veranstalter erklärt sich mit einer Ersatzkapelle einverstanden, falls die Band durch kurzfristige und nicht von ihr zu verantwortenden Umständen nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.